Österreich vor der Impfpflicht
Wien/Österreich [ENA] Nachdem sich Bund und Länder in einer gemeinsamen Sitzung am Achensee geeinigt hatten, in Österreich per 1. Februar 2022 eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 einzuführen, präsentieren die Bundesminister Mückstein (Grüne) und Edtstadler (ÖVP) nun erste Details zum geplanten Gesetz.
Soweit bisher bekannt ist, wurde der Gesetzesentwurf vom Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Verfassungsministerium und unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS erarbeitet. Näheres wollen die Verantwortlichen in einer Pressekonferenz am Donnerstag 9.12.2021, 13 h, gemeinsam mit den NEOS präsentieren. Klar ist, dass die Impfpflicht per 1.2.2022 gelten soll. Laut einem orliegenden Gesetzesentwurf werden alle in Österreich lebenden Ungeimpften im Februar 2022 per Post vom Gesundheitsminister die Aufforderung erhalten, impfen zu gehen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, hat mit Geldstrafen zu rechnen, die ab 15. März von den Bezirksverwaltungsbehörden vorgeschrieben werden.
Wer die Impfung verweigert, kann mit bis zu EURO 600 bestraft werden, wobei es Wiederholungen bis insgesamt EUR 3.600,-- pro Jahr geben soll. Eine Beugehaft wird in dem Gesetzesentwurf aber bislang ausgeschlossen. Die Impfpflicht soll drei Stiche umfassen. Menschen, die sich zwischen den Impfungen mit Corona anstecken, müssen die Folgeimpfung erst nach 180 Tagen vornehmen. Gelten soll die Impfpflicht für alle in Österreich lebenden Menschen ab 14 Jahren. Rund 1,4 Millionen Menschen davon sind bislang überhaupt noch nicht geimpft. Ausnahmen soll es für Kindern unter 14 und auch Schwangere geben.
Weitere Ausnahmen gibt es für jene Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion. Wer die Atteste für jene Personen ausstellt, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, ist noch umstritten. Die Ärztekammer möchte, dass dies ausschließlich die Amtsärzte dürfen, im Gesetzesentwurf ist das so allerdings nicht enthalten. Geplant scheint derzeit, laut Entwurf, dass neben Allgemeinmedizinern unter anderem auch Psychiaterinnen und Psychiater eine solche Befreiung ausstellen dürfen. Der Gesetzesentwurf soll jedenfalls noch vor Weihnachten in die Begutachtung gehen.